Digitale Grundregeln mit Family Link
festlegen.
Mit Family Link behalten Sie den Überblick über die Onlineaktivitäten Ihrer Kinder und können ihre Konten und Geräte verwalten. Sie haben die Möglichkeit, Apps zu verwalten, die Gerätenutzungsdauer im Auge zu behalten und bestimmte digitale Grundregeln für Ihre Familie festzulegen.
etablieren.
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Berichte zu App-Aktivitäten
Es gibt unterschiedliche Arten der Gerätenutzung. Kinder können auf ihrem Gerät Bücher lesen, sich Videos ansehen oder Spiele spielen. In den Berichten zu App-Aktivitäten von Family Link sehen Sie, welche Apps Ihre Kinder am häufigsten nutzen, und können dann entscheiden, worauf sie Zugriff erhalten sollen.
Kontoeinstellungen verwalten
Die Konten Ihrer Kinder verwalten und schützen
Über Family Link können Sie auf die Aktivitätseinstellungen Ihrer Kinder zugreifen. Eltern haben die Möglichkeit, Ihren Kindern beim Ändern oder Zurücksetzen ihres Passworts zu helfen, falls sie es mal vergessen. Wenn Sie es für notwendig halten, können Sie darüber hinaus die personenbezogenen Daten Ihrer Kinder bearbeiten oder das Konto sogar löschen. Kinder können ihrem Konto oder Gerät ohne das Einverständnis der Eltern kein anderes Profil hinzufügen. Darüber hinaus können Eltern nachvollziehen, wo sich ihr Kind gerade aufhält, wenn es sein Android-Gerät eingeschaltet hat, dieses mit dem Internet verbunden ist und vor Kurzem aktiv war.
Unser Leitfaden für Familien hilft Ihnen dabei, digitale Grundregeln für Ihre Familie aufzustellen. Dort finden Sie Tipps für Gespräche über Technologie, damit Sie und Ihre Kinder die digitale Welt gemeinsam sicherer entdecken können.
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Kindern mit einem verwalteten Konto Zugriff auf Google Assistant geben
Kinder können sich mit ihren eigenen über Family Link verwalteten Konten auf Geräten mit integriertem Assistant anmelden. Sie erhalten ihr eigenes personalisiertes Assistant-Profil und können auf Spiele, Aktivitäten und Geschichten für Familien zugreifen. Käufe sind für Kinder nicht möglich. Eltern entscheiden, ob ihre Kinder über Assistant auf Drittanbieter-Angebote zugreifen dürfen.